Event

Mitgliederversammlung

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Einladung zur Mitgliederversammlung des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., Tierheim Albert Schweitzer

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

gemäß § 32 der Satzung vom 15. November 2023 lade ich Sie ganz herzlich zu der diesjährigen, ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Sie findet statt am: Donnerstag, den 26. Juni 2025

Ort: Forum der internationalen Begegnungsstätte Bonn, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn
Beginn: 18.00 Uhr
Einlass: ab 17.30 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung
2. Beschlussfassung
3. Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands
4. Erläuterung Jahresabschluss 2024 und Bericht der Rechnungsprüfer
5. Beschluss des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung des Vorstands (vom 01.01.2024 bis 06.08.2024 und aufgrund Vorstandswechsels vom 07.08.2024 bis 31.12.2024)
6. Wahl des Geschäftsführenden Vorstands
7. Wahl des Beirats
8. Wahl der Rechnungsprüfer
9. Verschiedenes

Zum Tagesordnungspunkt 6:
Frau Sabine Kallergis wird als 2. stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausscheiden.
Frau Christine Schütt wird als 4. stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausscheiden.

Es stellen sich zur Wahl:

- Christoph Blessin als Vorstandsvorsitzender
- Lenja Horn als 1. stellvertretende Vorsitzende
- Niklas Scholl als 2. stellvertretender Vorsitzender
- Sara Brings als 3. stellvertretende Vorsitzende
- Matthias Blessin als 4. stellvertretender Vorsitzender

Zum Tagesordnungspunkt 8:
Sabrina Henseler und Andreas Matschulat stellen sich zur Wahl

Hinweise auf wesentliche Punkte unserer Satzung:
1. Anträge zur Tagesordnung
Gemäß § 33 der Satzung sind Anträge zur Tagesordnung mindestens 8 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge können, nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

2. Beschlussfähigkeit
§ 34 der Satzung bestimmt, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt.

3. Stimmberechtigung
In Auslegung des § 9 der Satzung sind sämtliche Mitglieder des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Einlasskontrolle mit.

Herzliche Grüße
Christoph Blessin
Vorstandsvorsitzender




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